EUTB – Eine Beratungsstelle für alle

Videofilm zur EUTB anschauen – einfach auf den Link klicken:

https://video.teilhabeberatung.de/video/startseite/191024_EUTB_Teilhabeberatung_UT_DGS_Logo_2019.mp4

Quelle des Videos: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir unsere Tätigkeit aufgenommen haben und ab sofort Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohten Menschen, chronisch Erkrankten, deren Angehörigen sowie allen Interessierten zum Thema „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ Wegweiser sein können.

Träger der Beratungsstellen ist die

Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Märkische Straße 61-63
44141 Dortmund

Telefon: 02 31/55 75 90-0E-Mail: info@bsvw.deHomepage: www.bsvw.org


An dieser Stelle möchten wir auf die allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hinweisen:

  • die Nichtdiskriminierung;
  • die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft;
  • die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit;
  • die Chancengleichheit;
  • die Zugänglichkeit;
  • die Gleichberechtigung von Mann und Frau;
  • die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.

Unsere Tätigkeit kennzeichnet sich insbesondere durch folgende Merkmale:

  • Wir beraten kostenlos.
  • Wir sind Ihr Lotse durch das Hilfssystem.
  • Es handelt sich um eine Beratung auf „Augenhöhe“, bei der die Ratsuchenden selbstbestimmt Entscheidungen treffen können.
  • Wir bieten auch die Peerberatung an, d. h. Betroffene beraten Betroffene.
  • Wir sind unabhängig von Trägern, die Leistungen erbringen oder bezahlen.
  • Rat und Orientierung geben wir den Ratsuchenden ganz nach den individuellen Bedürfnissen.
  • Unsere Tätigkeit ist ergänzend zur Beratung anderer Stellen.
  • Wir bieten keine Rechtsberatung oder Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren an.

Mögliche Beratungsthemen sind:

  • im Vorfeld der Beantragung von Leistungen, z. B. med. Reha und der Zuständigkeit der Reha-Träger
  • Beantragung des Schwerbehindertenausweises
  • Fragen zur Assistenz im Alltag, Freizeitmöglichkeiten, Hilfsmitteln, Mobilität, Pflege, Entlastung von Angehörigen, Fahrtkosten, Wohnungsbeihilfe u. v. m.
  • Ihre Fragen rund um das Thema Teilhabe, z. B. am Arbeitsleben, an Bildung, am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft oder Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
  • Das „Persönliche Budget“ – Mit dem Persönlichen Budget können LeistungsempfängerInnen von den jeweiligen Leistungsträgern anstelle von Dienst- und Sachleistungen ein Budget zur Teilhabe wählen. Hieraus bezahlen Sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Das hat viele Vorteile: Sie bestimmen selbst, welche Hilfe sie haben wollen, wer Ihnen helfen soll und wann sie diese Hilfe haben wollen.