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Unsere Büros erreichen sie wie folgt…

Büro Borken

Butenwall 63

46325 Borken

02861 – 9297524

E-mail: info@eutb-kreis-borken.de

Büro Ahaus

Josefstr. 27

48683 Ahaus

02561 – 4481828

E-mail: info@eutb-kreis-borken.de

Was macht die ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB) ?

EUTB steht für Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung. Die EUTB bietet eine kostenlose und unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohten Menschen und deren Angehörige zu allen Fragen der Teilhabe und Rehabilitation. Die EUTB ist ein bundesweites Angebot, das nicht nur Informationen gibt, sondern auch bei der Antragstellung unterstützt.

Videofilm zur EUTB anschauen – einfach auf den Link klicken:

https://video.teilhabeberatung.de/video/startseite/191024_EUTB_Teilhabeberatung_UT_DGS_Logo_2019.mp4

Quelle des Videos: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Träger der Beratungsstelle

Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Märkische Straße 61-63
44141 Dortmund

Telefon: 02 31/55 75 90-0 E-Mail: info@bsvw.de Homepage: www.bsvw.org


An dieser Stelle möchten wir auf die allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hinweisen:

  • die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft
  • die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit
  • die Chancengleichheit
  • die Zugänglichkeit
  • die Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität

Unsere Tätigkeit kennzeichnet sich insbesondere durch folgende Merkmale:

  • Wir beraten kostenlos.
  • Wir sind Ihr Lotse durch das Hilfe-/Sozialleistungssystem
  • Wir beraten auf „Augenhöhe“, Sie treffen selbstbestimmt Entscheidungen
  • Peerberatung ist möglich, d. h. Betroffene beraten Betroffene bzw. Angehörige von Betroffenen sind in der Beratungsstelle tätig
  • Wir sind unabhängig tätig, frei von Trägern die Leistungen erbringen oder bezahlen.
  • Wir geben Rat und Orientierung, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen vom Leben
  • Wir sind ergänzend zu bestehenden Beratungsstellen der Rehabilitationsträgern tätig; wir ersetzen diese nicht, aber sind eine unabhängige Anlaufstelle
  • Wir bieten keine Rechtsberatung oder Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren an.

Mögliche Beratungsthemen sind:

  • im Vorfeld der Beantragung von Leistungen, z. B. med. Reha und der Zuständigkeit der Reha-Träger
  • Beantragung des Schwerbehindertenausweises
  • Fragen zur Assistenz im Alltag, Freizeitmöglichkeiten, Hilfsmitteln, Mobilität, Pflege, Entlastung von Angehörigen, Fahrtkosten, Wohnungsbeihilfe u. v. m.
  • Ihre Fragen rund um das Thema Teilhabe, z. B. am Arbeitsleben, an Bildung, am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft oder Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
  • Das „Persönliche Budget“ – Mit dem Persönlichen Budget können LeistungsempfängerInnen von den jeweiligen Leistungsträgern anstelle von Dienst- und Sachleistungen ein Budget zur Teilhabe wählen. Hieraus bezahlen Sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Das hat viele Vorteile: Sie bestimmen selbst, welche Hilfe sie haben wollen, wer Ihnen helfen soll und wann sie diese Hilfe haben wollen.

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